Auch in Deutschland gelangen Beschwerden über die Einseitigkeit der Berichterstattung in den Publikationsorganen der Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) in die Öffentlichkeit. Wie so vieles in der Politik, ist auch dies dem puren Zufall geschuldet. Hätte ich einen guten Freund an einem anderen Tag besucht, wäre mir der im Folgenden dokumentierte Schriftverkehr nicht zur Kenntnis gelangt.
In der Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“, der Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“, erschien am 21. Oktober 2016 ein Beitrag von Marcel Serr mit dem suggestiven Titel „Shoot their hearts and blow their minds“. Terrorismusbekämpfung in Israel: Vorbild für Europa?“, in dem subkutan angedeutet wurde, das Deutschland eventuell von der israelischen Terrorbekämpfung etwas lernen könne. Bereits am 27. Oktober habe ich auf meinem Blog „betweenthelines“ diesen unsäglichen Artikel einer massiven Kritik unterzogen. Da mir als ehemaligem Mitglied der Redaktion bekannt ist, wie mit Kritik in der BpB in Sachen Israel umgegangen wird, war ich von der massiven und überaus gerechtfertigten Kritik von Herrn Volkhard Marx aus Bonn mehr als angetan.
Am 3. November schrieb Herr Marx an Herrn Johannes Piepenbrink, den für diese Ausgabe verantwortlichen Redakteur, folgenden Brief, in dem er diesen skandalösen Beitrag von Marcel Serr mit guten Argumenten auf das heftigste zurückwies. Auf seinen heftigen Widerspruch zu diesem skandalösen Artikel erhielt Volkhard Marx von Johannes Piepenbrink am 7. November ein Schreiben, in dem dieser den Vorwurf von Marx, dass der Beitrag von Serr dem Auftrag der BpB nicht gerecht werde und wie die Redaktion dazu komme, den Leser/innen einen solchen Beitrag „vorzusetzen“, zurückwies. Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung des Briefes.
Ohne sich die Sichtweise des Autors zu eigen zu machen, sehe es die Redaktion nicht als „unangemessen“ an, der Leserschaft auch sehr „kontroverse Perspektiven zuzumuten“. Da selbst der Autor seinen eigenen Beitrag als für einige als „harsch, vielleicht sogar teilweise inakzeptabel“ bezeichne, heiße das noch lange nicht, dass die Redaktion oder die BpB insgesamt den „israelischen Weg “ der Terrorismusbekämpfung als nachahmenswert empfehlen, wie in „Ihrem Brief“ nahegelegt worden ist. „Er spiegelt aber eine maßgebliche Position in der öffentlichen Debatte über internationale Sicherheit wider.“
In seinem Antwortschreiben vom 17. November an Herrn Piepenbrink hat Herr Marx diesem Schreiben heftig widersprochen. Unter anderem schrieb er, dass eine „klare Aussage der Redaktion zur rechtswidrigen zionistischen Philosophie in der Bekämpfung des palästinensischen Widerstandes“ fehle.
Deutsche Soldaten werden von israelischen Soldaten im so genannten Antiterror- und Häuserkampf ausgebildet. Die Enkel der Täter von einst werden von den Enkeln der Opfer des Nazi-Terrors darin ausgebildet, nicht nur andere Menschen im einem möglichen innerstaatlichen Konflikt zu töten, sondern auch darin geschult, Terrormaßnahmen gegen die eigene Bevölkerung einzusetzen. Allein 2015 gab es 72 solcher Übungen im „Urban Warfare Training Center“ in der Negev-Wüste. Wie aus Stellungnahmen überliefert, waren die deutschen Soldaten begeistert.
Es scheint verhängnisvoll, dass das rassistische Gedankengut der zionistischen Ideologie durch Artikel wie dem von Marcel Serr Einzug ins Bewusstsein der deutschen Bevölkerung hält. Dass Piepenbrink die Meinung von Serr als „eine maßgebliche Position in der öffentlichen Debatte über internationale Sicherheit“ preist, zeigt, wessen Geistes Kind er ist. Es gibt kaum einen seriösen Wissenschaftler, der die israelischen Anti-Terrormaßnahmen gegen die Palästinenser als nachahmenswert empfehlen würde. Abgesehen davon dass es sich bei diesen Maßnahmen um keine Anti-Terrormaßnahmen, sondern fast immer um eigentlichen Terror handelt.
Der Inhalt der Serrschen Ausführungen verstößt nicht nur gegen die Grundsätze des Völkerrechts, sondern auch gegen das Grundgesetz und das deutsche Strafrecht. Man sollte prüfen, ob nicht Strafanzeige gegen den Autor und den Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, erstattet werden könnte, der für diese und frühere unsägliche Veröffentlichungen in Publikationsorganen seiner Behörde die letzte Verantwortung trägt.
Auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung erschien am 21. Oktober 2016 ein Beitrag von Hr. Marcel Serr mit dem Titel „Shoot their hearts and blow their minds. Terrorismusbekämpfung in Israel: Vorbild für Europa?” http://www.bpb.de/apuz/235542/terrorismusbekaempfung-in-israel-vorbild-fuer-europa?p=all
Mit dem Titel des Beitrages wird angedeutet, das israelische Methoden der “Terrorismusbekämpfung” als Vorbild für Europa (und Deutschland) gelten könnten. Eine dieser Methoden, die der Autor ausdrücklich erwähnt, ist die sogenannte “Neutralisierung” von verdächtigten Terroristen, sprich die Ermordung von Menschen.
Im Beitrag schildert der Autor verharmlosend und euphemistisch diese Methode folgend:
“Die Anzahl erfahrener Terroristen mit Schlüsselkompetenzen ist begrenzt. Bombenbauer, Dokumentenfälscher und charismatische Anführer kommen nur in kleinen Zahlen vor. Wenn diese Schlüsselpersonen durch Tötungen oder Verhaftungen neutralisiert werden, kann eine Terrorgruppe zwar immer noch Rekruten gewinnen, doch ohne die besonderen Fähigkeiten der Schlüsselfiguren kann die Organisation nicht effektiv agieren.”
Dass der Autor solche Methoden als Vorbild für Deutschland erwägt, ergibt sich aus dem Titel des Beitrags, sowie aus folgenden Zeilen:
“Aus den Erfahrungen Israels [bei der Bekämpfung des Terrorismus] lassen sich einige allgemeine Erkenntnisse ableiten…Auf der taktischen Ebene erweist sich ein Mix aus offensiven Methoden zur Neutralisierung hochrangiger Terroristen und defensiven Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung als zielführend.”
Mordtaten gehören selbstverständlich zu “unmenschlichen Gewalttätigkeiten” gemäß § 131 (1) StGB. Sinngemäß und durch dem Euphemismus “Neutralisierung” verharmlost der Autor Mordtaten. Der Autor geht sogar weiter, denn er empfielt eigentlich die Einführung solcher Mordtaten für europäischen Staaten. Damit befindet sich der Autor auf der Schwelle des § 130a StGB (Anleitung zu Straftaten), da er mit seinem veröffentlichen Beitrag “die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken” versucht, solchen Taten auch zu begehen.
Wir brauchen hier nicht die illegale Natur von Mordtaten besonders hervorzuheben, die internationalen und europäischen Normen der Menschenrechte sowie die Normen des internationalen humanitären Rechts, verletzen. Solche Tötungen gelten weitgehend als Kriegsverbrechen.
Mit der Veröffentlichung dieses Beitrags, trägt der Leiter der Bundeszentrale für politische Bildung, Hr. Thomas Krüger, eine strafrechtliche Verantwortung, da er durch die Veröffentlichung des Beitrags eine Beihilfe zu einer mutmaßlichen Straftat gewährleistet hat.
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