In Deutschland scheint es kaum noch möglich zu sein, über das israelische Besatzungsregime und die damit verbundenen Gräueltaten und Menschenrechtsverletzen zu referieren und zu diskutieren. Besonders unter Beschuss des Zentralrates der Juden, Jüdischer Gemeinden, der zionistischen Israellobby, der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, der Politsekte der „Antideutschen“ und der Meute der Philosemiten in allen Parteien, Medien und gesellschaftlichen Gruppierungen, die eigentlich verkappte Antisemiten sind, ist es nicht nur für israelische Staatsbürger wie zum Beispiel Moshe Zuckermann, Ilan Pappe u. v. a. sowie für deutsch-israelische Juden wie Abraham Melzer, Judith Bernstein oder Professor Rolf Verleger u. a. und US-amerikanische Juden wie Norman G. Finkelstein oder Max Blumenthal sowie nicht-jüdische deutsche Staatsbürger fast unmöglich geworden, öffentlich aufzutreten.
Sobald deren Veranstaltungen öffentlich bekannt gemacht werden, bricht ein bestens organsierter Sturm der Entrüstung über den jeweiligen Veranstalter herein, was in den meisten Fällen zum Einknicken des Veranstalters und zur Absage der Veranstaltung führt. In letzter Konsequenz bedeutet dies, dass eine überaus perfekt organsierte jüdisch-zionistische Lobby die Definitionsmacht über Artikel 5 Grundgesetz erlangt hat, ohne dass die nicht-jüdische Mehrheitsgesellschaft darüber ein Mitspracherecht erhält.
Artikel 5 (1) GG lautet: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Dieser Satz ist im Lichte betrachtet ein Witz. Dem Deutschen Bundestag sollte ein Ergänzung vorgeschlagen werden, die wie folgt lauten könnte: „Nicht unter dieses Grundrecht fallen Kritiker der Regierungspolitik des Staates Israel sowie alle Befürworter der friedlichen zivilgesellschaftlichen Bewegung BDS (Boykott, De-Investition und Sanktionen)“. Nur Israel wird das Recht zugestanden, den Gaza-Streifen mit einem Boykott zu belegen und das Gebiet in ein Freiluftgefängnis zu verwandel, woüber die politische und mediale Klasse in der BRD schweigt. Als Grundgesetz-freie Städte stehen exemplarisch München und Frankfurt. Andere bemühen sich intensiv, diesen Status ebenfalls zu erlangen. Weiterlesen →