Präsident Trumps einseitige Entscheidung, Jerusalem zu Israels Hauptstadt zu erklären, hat ihm weltweite Kritik und Verachtung eingebracht, außer von Israel. Benjamin Netanyahus so genannte Charme-Offensive in Brüssel, wo er die EU davon überzeugen wollte Trumps Beispiel zu folgen, ist von Fredeica Mogherini, der Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik der EU, mit den Worten, „dieser Schritt wird nicht kommen“, beiseite gelegt worden. Sie betonte die Unterstützung einer Zwei-Staaten-Lösung, mir Jerusalem als Hauptstadt fpr beide Staaten, durch die EU.
Übrigens ist Netanyahu nicht von der EU eingeladen worden, sondern hatte sich selbst dazu entschlossen der EU die Leviten zu lesen. Anstatt ihn hinauszuwerfen, haben ihn die EU–Vertreter ertragen und sich profiliert und gefestigt, nachdem er die Bühne verlassen hatte. Eine Gemeinschaft, die sich bemüht als globaler Spieler zu agieren, hätte einem solchen politischen Gauner die Tür verwiesen. Stattdessen wurden sie von Netanyahu beleidigt worden und haben es mit einem Lächeln ertragen.
In der ganzen Welt hat es umfangreiche Proteste gegeben, besonders im besetzten Palästina. Auch im Libanon, der Türkei, Marokko, Schweden und in Berlin sind Demonstranten auf die Straßen gegangen, um vor US-Botschaften zu protestieren und anti-amerikanische sowie anti-israelische Slogans zu skandieren.
Der türkische Präsident, Erdogan, äußerte harsche Kritik an Trumps Entscheidung und an Israel im Besonderen und nannte Israel einen „Terrorstaat“ und „Kindermörder“ wobei er das zionistische Regime scharf als „unterdrückenden Besatzungsstaat“ kritisierte. Und die Vereinigten Staaten sind „Partner beim Blutvergießen“ im Mittleren Osten, so Erdogan. Auf einem Treffen der Arabischen Liga in Kairo hat der libanesische Außenminister Gebran Bassil, ein maronitischer Christ, Sanktionen gegen die VS gefordert.
In Berlin hatten sich Tausende Demonstranten am Brandenburger Tor, nahe der US-Botschaft versammelt, anti-israelische Parolen skandiert und eine selbst gemachte israelische Flagge verbrannt. Diese kindliche Symbolik, die aus Frustration, Wut sowie Machtlosigkeit und Verzweiflung entsprang, hat Wirbel unter deutschen Politikern, die sie als Akt des „Antisemitismus“ gebrandmarkt haben, einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen. Man kann sich fragen, warum die Demonstranten nicht auch die amerikanische Flagge verbrannt haben, was wesentlich sinnvoller gewesen wäre. Das Verbrennen von Flaggen ist keine Straftat und fällt unter das Demonstrationsrecht, solange diese nicht an einer ausländischen Botschaft angebracht ist, was in Deutschland als Straftat betrachtet wird. Weiterlesen …
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Israel-Flagge und Davidstern
In der Diskussion um die Verbrennung von selbstgebastelten Israel-Flaggen überschlagen sich seit Tagen deutsche Politiker jeder Couleur, diverse Institutionen und Medien in undifferenzierten Antisemitismus-Vorwürfen, devoten Solidaritätsbekundungen gegenüber Israel und dem Ruf nach schärferen Demonstrationsgesetzen.
Auffallend ist, dass jene am lautesten aufschreien, die sich noch nie oder selten mit Kritik hervorgetan haben an der das Leben der Palästinenser zur Hölle machenden israelischen Kolonialpolitik.
Auffallend ist auch, dass in der Argumentation Israelkritik als „Israelhass“ stets vermischt wird mit Antizionismus und Antisemitismus. Dazu trägt auch die neue Studie des American Jewish Committees(AJC) in Zusammenarbeit mit der Universität Potsdam und Deidre Berger vom AJC-Berlin bei. Es sieht nicht danach aus, dass bei eindeutig antisemitischen Äusserungen arabischstämmiger Bürger auch einmal nach den eigentlichen Ursachen gefragt wird. So dürfte es bald darauf hinauslaufen, dass Israelkritik in Deutschland kriminalisiert wird.
Das Verbrennen eines Davidsterns ist eindeutig eine Verunglimpfung des gesamten Judentums und ist als antisemitische Handlung zu ahnden. Dagegen ist das Verbrennen der Flagge Israels, die nun einmal den Davidstern enthält und die sich unzweifelhaft nur auf den Staat Israel auch mit seiner nichtjüdischen Minderheit bezieht, der Ausdruck eines zugespitzten, zornigen Protestes gegen die Politik dieses Staates. Die Verbrennung der den Bär enthaltenden Flagge Berlins, gibt den Tierschützern auch nicht das Recht, die Täter wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes zu verklagen.
15.12.17 W.Behr 88634 Herdwangen-Schönach